Es freut uns, dass Sie sich für die Wiederaufnahme in die katholische Kirche interessieren. Es ist schade, dass Sie vor einiger Zeit einen Grund gehabt haben, der Kirche den Rücken zu kehren. Wir möchten gern Ihre Beweggründe erfahren und Ihnen helfen wieder einen Platz in der Kirche zu erhalten.
Dazu sind zwei Schritte erforderlich:
1. Die Innere Wiedergutmachung
Nach einem Kirchenaustritt ist es nötig, einen gewissen Weg der Versöhnung mit der Kirche zu gehen. Dazu gehört eine Beichte, bei einem Beichtvater, den Sie selbst wählen können.
2. Die äußere Wiedergutmachung
Natürlich darf der Beichtvater wegen des Beichtgeheimnisses nichts von Ihrem Wiedereintritt weitersagen. Es ist deshalb ein zweites Gespräch außerhalb der Beichte erforderlich. Hier soll auch noch einmal die Möglichkeit sein, Ihre Zweifel am Glauben oder Ihre Verärgerung über die Kirche zum Thema zu machen. Der Seelsorger, der mit Ihnen spricht, möchte Ihnen auch helfen, dass Sie Ihre Fragen klären oder Ihre Verärgerung loswerden können bzw. losgeworden sind.
Nach dem Gespräch stellt der Seelsorger einen Antrag beim Bischöflichen Gericht und bittet um die Wiederaufnahme in die Kirche. In der Regel erhält er einige Tage oder Wochen später die Erlaubnis, Sie wieder in die Kirche aufzunehmen. Hierzu müssen Sie feierlich das Glaubensbekenntnis mit einem Zusatz sprechen und dann werden Sie auch äußerlich von Ihrer Trennung zur Kirche losgesprochen. Ab diesem Zeitpunkt gehören Sie nun wieder zur Kirche. Die Pfarrei stellt Ihnen hierüber eine Urkunde aus und leitet Ihre Wiederaufnahme auch an die entsprechenden staatlichen Stellen weiter.
Die Wiederaufnahme ist kostenlos.
Wir benötigen folgende Dokumente:
- ein Dokument oder Schreiben, das Datum, Aktenzeichen und Behörde des Kirchenaustritts enthält.
- Name und Anschrift der Pfarrei, in der Sie getauft wurden. Hier wird ihr Taufbuch geführt und in dieses Taufbuch wird die Wiederaufnahme eingetragen.
- Sollten Sie in der Zeit, in der Sie ausgetreten waren, geheiratet haben, benötigen wir auch die Unterlagen über die Eheschließung.
Ihre Wiederaufnahme wird im Pfarrbüro diskret behandelt. Nur der Beichtvater, der Seelsorger, der das Aufnahmegespräch führt und die Pfarrsekretärinnen erfahren von Ihrem Austritt und Ihrer Wiederaufnahme. Sie werden weder im Gottesdienst, noch im Pfarrbrief namentlich erwähnt.