WIEDERAUFNAHME NACH KIRCHENAUSTRITT
Wiederaufnahme nach Kirchenaustritt
Es freut uns, dass Sie sich für die Wiederaufnahme in die katholische Kirche interessieren. Es ist schade, dass Sie vor einiger Zeit einen Grund gehabt haben, der Kirche den Rücken zu kehren. Wir möchten gern Ihre Beweggründe erfahren und Ihnen helfen wieder einen Platz in der Kirche zu erhalten.
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Was muss ich tun, um wieder in die Kirche aufgenommen zu werden?
Dazu sind zwei Schritte erforderlich:
1. Die Innere Wiedergutmachung
Nach einem Kirchenaustritt ist es nötig, einen gewissen Weg der Versöhnung mit der Kirche zu gehen. Dazu gehört eine Beichte, bei einem Beichtvater, den Sie selbst wählen können.
2. Die äußere WiedergutmachungNatürlich darf der Beichtvater wegen des Beichtgeheimnisses nichts von Ihrem Wiedereintritt weitersagen. Es ist deshalb ein zweites Gespräch außerhalb der Beichte erforderlich. Hier soll auch noch einmal die Möglichkeit sein, Ihre Zweifel am Glauben oder Ihre Verärgerung über die Kirche zum Thema zu machen. Der Seelsorger, der mit Ihnen spricht, möchte Ihnen auch helfen, dass Sie Ihre Fragen klären oder Ihre Verärgerung loswerden können bzw. losgeworden sind.
Nach dem Gespräch stellt der Seelsorger einen Antrag beim Bischöflichen Gericht und bittet um die Wiederaufnahme in die Kirche. In der Regel erhält er einige Tage oder Wochen später die Erlaubnis, Sie wieder in die Kirche aufzunehmen. Hierzu müssen Sie feierlich das Glaubensbekenntnis mit einem Zusatz sprechen und dann werden Sie auch äußerlich von Ihrer Trennung zur Kirche losgesprochen. Ab diesem Zeitpunkt gehören Sie nun wieder zur Kirche. Die Pfarrei stellt Ihnen hierüber eine Urkunde aus und leitet Ihre Wiederaufnahme auch an die entsprechenden staatlichen Stellen weiter.
Kontakt zu unseren Seelsorgern
Mehr Informationen zur Beichte -
Was kostet die Wiederaufnahme?
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Welche Dokumente benötige ich?
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Bekommen andere Gemeindemitglieder mit, dass ich ausgetreten war?
Mehr zum Wiedereintritt in einem kurzen Videoclip