"Ist Gerechtigkeit verhandelbar" - 3.Fastenpredigt am 15.3.2026-um 17.00 Uhr in Sankt Familia

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# Termine und Nachrichten - Kassel

"Ist Gerechtigkeit verhandelbar" - 3.Fastenpredigt am 15.3.2026-um 17.00 Uhr in Sankt Familia

König Salomo hat schon vor 3.000 Jahren in den Sprüchen formuliert, was immer noch gilt: „Gerechtigkeit erhöht ein Volk“1. Doch was verstehen wir heute unter Gerechtigkeit, was unter sozialer Gerechtigkeit? In einer Gesellschaft, die sich ständig wandelt, hängt das Verständnis von gerechten Lasten und Chancen auch von Wertvorstellungen und gesellschaftlichen Kontexten ab. Das wird besonders sichtbar beim verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Dieser verlangt, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Doch was ist gleich, was ungleich? Gerechtigkeit in unserem weltanschaulich neutralen Staat basiert auf einem unantastbaren verfassungsrechtlichen Kern. Die Menschenwürde und die Prinzipien des Rechtsstaats bewahren uns vor dem Diktat der Mehrheit über die Minderheit. Dies schützt uns alle. Es gilt nicht das Recht des Stärkeren. Gerecht ist nicht das, was der eigenen Sichtweise voll entspricht, sondern was sich ohne Ansehen der Person aus demokratischen Gesetzen ableiten lässt. Die Gerichte haben den Auftrag, hier ein faires und offenes Verfahren zu gewährleisten.

Dr. Christine Fuchsloch, Jahrgang 1964, ist seit März 2024 als erste Frau Präsidentin des Bundessozialgerichts und zudem Vorsitzende des 4. Senats mit der Zuständigkeit für Fragen des Bürgergelds und des Kinderzuschlagsrechts.

Sie studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und Hamburg (einstufig), wo sie auch zu Geschlechterdiskriminierung im Sozialrecht promovierte. Ihre richterliche Laufbahn begann 1993 am Sozialgericht Hamburg. 1998 bis 2001 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Es folgten Tätigkeiten am Sozialgericht Berlin sowie am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und von Juli 2010 bis Februar 2024 als Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts.

Christine Fuchsloch war zudem von 2009 bis 2019 Verfassungsrichterin des Landes Brandenburg und von November 2020 bis Juli 2024 Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts.

Ihre Veröffentlichungen beschäftigten sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Grundsicherungssysteme und zu Familienleistungen. Zudem engagiert sie sich in unterschiedlichen Funktionen ehrenamtlich, u.a. im Deutschen Juristinnenbund, der Juristischen Gesellschaft zu Kassel und im Deutschen Sozialgerichtstag.

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